Mittelpunktgrundschule / Hungen

Schulordnung

1. Allgemeines

 

In der Schule gelten wie in jeder Gemeinschaft, in der viele Menschen zusammenleben, Regeln und Ordnungen, an die sich jeder im Interesse aller halten muss.

Jeder Schüler und jede Schülerin verhält sich so, dass Leben und Gesundheit anderer nicht gefährdet werden.

Im Schulgebäude wird nicht gerannt, getobt und geschrien. 

Gebäude, Möbel, Lehrmittel, Turn- und Pausenspielgeräte sowie die Außenanlagen werden pfleglich behandelt. Bei mutwilligen Beschädigungen können die Eltern zur Haftung herangezogen werden.

 

2. Schulweg

 

 

Alle Schüler sind auf dem Schulweg versichert. Die Versicherung gilt nicht nur für den kürzesten Weg, sondern für einen sicheren Weg.

Eltern haften für Schäden, die ihre Kinder verursachen.

Für die Beaufsichtigung der Schüler und Schülerinnen auf dem Schulweg sind die Eltern verantwortlich. Sie sollen die Benutzung des Schulweges vor der Einschulung und an den ersten Schultagen mit den Kindern üben. Als Hilfe dazu erstellt die Schule einen Schulwegeplan. Die Eltern der Schulanfänger erhalten rechtzeitig vor der Einschulung Hilfen, wie sie den Schulweg mit ihren Kindern üben können und auf welche Gefahren sie achten müssen.

In den Unterricht werden regelmäßig altersgerechte Themen des Verkehrsunterrichts inte­griert.

Die Kinder aus den Stadtteilen gehen zu den bekannten Bushaltestellen. Sie sollen sich dort so verhalten, dass sie sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden.

Im Schulbus sucht sich jedes Kind einen Sitzplatz und verhält sich während der Fahrt ruhig. Beim Ein- und Aussteigen nehmen die älteren Schülerinnen und Schüler auf die jüngeren Rücksicht und geben Hilfestellung.

Es sollten nur die Kinder allein mit dem Fahrrad zur Schule zu kommen, die die Fahrradprüfung bestanden haben.

 

3. Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende

Jeweils 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn ist die Aufsicht durch eine Lehrkraft auf dem vorderen Schulhof gewährleistet. Dort haben sich die Kinder aufzuhalten.

Nach dem Zeichen durch den Lehrer betreten die Schüler und Schülerinnen rücksichtsvoll jahrgangsweise das Schulgebäude und begeben sich umgehend in die Klassenräume. Die aufsichtführende Lehrkraft bleibt auf dem Schulhof, bis auch alle Buskinder die Schule erreicht haben. Nach Beendigung der Pause sorgt die Aufsichtsperson dafür, dass die Schüler die Schule geregelt betreten.

Das Betreten der Türme ist nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft möglich. 

Für abgelegte Kleidung soll die Garderobe im Flur benutzt werden. Für Wertgegenstände kann die Schule nicht haften. Fundsachen werden in der Eingangshalle an eine für die Fundsachen vorgegebene Stelle gelegt und Wertgegenstände im Sekretariat abgegeben. Sie können dort von den Eigentümern abgeholt werden.

Nach Unterrichtsschluss gehen die Hungener Schüler und Schülerinnen sofort nach Hause. Die Buskinder stellen sich zum Einsteigen in die dafür markierten Flächen auf dem vorderen Schulhof auf. Nach Eintreffen des Busses steigen die Kinder auf Weisung der aufsichtführenden Lehrkraft langsam und diszipliniert in den Bus ein. Die Busaufsicht ist solange gewährleistet, bis alle Busse abgefahren sind.

Eltern, die ihre Kinder persönlich abholen, sollten unbedingt pünktlich sein.

  

4. Verhalten in den Pausen

 

Jede Lehrkraft sorgt dafür, dass die von ihr unterrichteten Schüler und Schülerinnen in der Pause den Klassenraum verlassen und auf den Schulhof gehen. Die Lehrkraft verlässt als letzte den Klassenraum und schließt ab.

Ist die Wetterfahne an den Eingangstüren nicht zu sehen, darf auf dem gesamten Schulgelände gespielt werden. (Näheres wird durch die Pausenordnung geregelt.) 

Die Toiletten sind kein Spielplatz oder Aufenthaltsraum. Jeder verlässt sie ordentlich.

Ballspiele sind nur auf dem Bolzplatz und im Kreisel erlaubt, wenn dieser abgesperrt ist. Auf dem hinteren Schulhof darf im Bereich des aufgehängten Korbes Basketball gespielt werden. Es dürfen nur schuleigene Bällen benutzt werden. Das Mitbringen von eigenen Bällen ist untersagt.

Schneeballwerfen ist verboten.

Papier und Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Mülleimer.

Während der Pausen dürfen die zum Spielen freigegebenen Flächen nicht verlassen werden.

Jedes Kind ist dafür verantwortlich, dass alle Spielgeräte wieder ordentlich in die Garage geräumt werden.

  

5. Regelungen für schlechtes Wetter

Bei Regen beaufsichtigt die Lehrkraft die Klasse, die sie zuvor unterrichtet hat. Die Kinder können bei schlechtem Wetter in den Klassenräumen bleiben.

Bei nassem Boden hängt an den Eingangstüren die Wetterfahne. Alle Kinder dürfen dann nur auf den befestigten Flächen spielen.

 

6. Schulbesuch

Bei Krankheit einer Schülerin oder eines Schülers muss unverzüglich die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer informiert werden. Näheres regeln die Vorgaben „Entschuldigung bei Krankheit“.

In jedem Falle ist eine schriftliche (formlose) Entschuldigung bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer notwendig.

Telefonische Entschuldigungen sollten nur in ganz dringenden Ausnahmefällen erfolgen.

Urlaub außerhalb der Ferien kann nur in dringenden Fällen gewährt werden. Der Antrag ist rechtzeitig mit entsprechender Begründung bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer schriftlich zu stellen. Diese können bis zu 2 Tage Urlaub gewähren. Darüber hinausgehende Anträge müssen schriftlich bei der Schulleitung gestellt werden. Urlaub vor oder im Anschluss an die Ferien ist nur in Ausnahmefällen und aus wichtigen Gründen zulässig und wird nur durch die Schulleitung gewährt.

 

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