Förderung von Kindern mit Schwierigkeiten beim Rechtschreiben
Die Unterrichtsbeobachtungen und Diagnosediktate sowie die Diagnostik durch die HSP (Hamburger Schreibprobe) sind Grundlage sowohl in der Feststellung der Lese- und Rechtschreibkompetenzen der Schülerinnen und Schüler als auch in der Gestaltung des Förderunterrichts.
Eine Ausnahme bildet das erste Schuljahr: Hier werden zu Schuljahresbeginn die Voraussetzungen für das Lesen und Schreiben Lernen (Phonologische Bewusstheit) durch ein standardisiertes Verfahren (MüSC) überprüft. Angelehnt an das Niko-Lehrwerk wird im Laufe des Schuljahres auf Silben-, Wort- und Satzebene die Lesediagnostik durchgeführt.
Am Ende des zweiten Schuljahres sollen die Schülerinnen und Schüler altersgemäße Texte sinnentnehmend lesen können. Hier gibt auch der Stolperwörter-Lesetest Aufschluss über den Stand der Lesekompetenz jedes Kindes.
Treten länger anhaltende Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben Lernen auf, werden weitere Diagnose- und Fördermaßnahmen eingeleitet. Die Entscheidung darüber trifft die Klassenkonferenz in Zusammenarbeit mit dem BFZ. Die erforderlichen Fördermaßnahmen werden auf den individuellen Lernstand des Kindes abgestimmt und umgesetzt (s. 6. Förderung an unserer Schule).
Grundsätzlich kann bei Bedarf außerschulische Diagnostik hinzugezogen werden.