Informationen zur Notbetreuung
Dieser Beitrag ist abgelaufen: May 19, 2020, midnight
Die Notbetreuung gilt für Schülerinnen und Schüler, bei denen ein Elternteil in sogenannten kritischen Infrastrukturen beschäftigt und am Arbeitsplatz unabkömmlich ist, sowie gleichermaßen für Alleinerziehende. Eine Aufstellung der Berufe und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter:
Sollten Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen, teilen Sie uns bitte per E-Mail
(unter annika.winker@schulen-givb.de) mit.